Projektentwicklung & Bauträgerrecht

Projekt­entwicklung & Bauträgerrecht

Magic to design

Der Ankauf einer Immobile stellt den Beginn der Wertschöpfungs­kette dar. Erst deren Entwicklung, Refurbishment und Verwertung generiert Mehrwert. Für alle immobilien- und baurechtlichen Themen in der Projektentwicklung und dem Bauträgerrecht sind wir gern hinzugezogene Berater.

  • Abwicklung von Bauträgerprojekten nach Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
  • Bauherrenmodelle (und damit zusammenhängende Finanzierungsmodelle)
  • Baurechtsvertragsmodelle
  • Architektenverträge
  • Einzelfallbezogene Werkvertragslösungen für die Ausführung (Total-, und Generalunternehmer bis zur Einzelvergabe)
  • Konsulentenverträge (Projektmanagement, Projektsteuerung, ÖBA)
  • Städtebauliche Verträge
  • Liegenschaftsteilungen, -zusammenlegungen
  • Dienstbarkeitsrecht
  • Vertretung vor Behörden
  • Abwicklung von Bauträgerprojekten nach Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
  • Bauherrenmodelle (und damit zusammenhängende Finanzierungsmodelle)
  • Baurechtsvertragsmodelle
  • Architektenverträge
  • Einzelfallbezogene Werkvertragslösungen für die Ausführung (Total-, und Generalunternehmer bis zur Einzelvergabe)
  • Konsulentenverträge (Projektmanagement, Projektsteuerung, ÖBA)
  • Städtebauliche Verträge
  • Liegenschaftsteilungen, -zusammenlegungen
  • Dienstbarkeitsrecht
  • Vertretung vor Behörden

Breitgefächerte Erfahrungswerte

Durch unser Know-how aus Klein-, Mittel- und Großimmobilienprojekten nationaler und internationaler Projektentwickler von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Hotels, haben wir auch in der Entwicklung und Verwertung von Immobilienprojekten langjährige Erfahrung. Dadurch sind wir in der Lage, für alle immobilienrechtlichen Themen auch kurzfristig maßgeschneiderte und praktische Lösungen anzubieten.

Fairer Städtebau & neue Standards

Im Rahmen der Erschließung neuer Bauplätze und Umwidmungen ist auf Bedürfnisse des Gemeinwohls ebenso Rücksicht zu nehmen wie auf städtebauliche Vorgaben und die Schaffung der nötigen Infrastruktur. Unsere Kanzlei war in den letzten Jahren in einer Reihe von Großprojekten mit der Verhandlung privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Bauträgern und Gebietskörperschaften betraut. Dabei haben wir maßgeblich zur Entwicklung des aktuellen Standards für „Städtebauliche Verträge“ beigetragen.